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2 K 954/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2016-01-19, 2 K 954/14
2 K 954/14Verwaltungsgericht / 2. Kammer19.01.2016
1. Altersgrenzen für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn bedürfen auch auf Bundesebene einer gesetzlichen Grundlage.(Rn.28) 2. § 48 BHO reicht als gesetzliche Grundlage nicht aus, da in dieser Bestimmung die wesentlichen Entscheidungen zu einer Altersgrenze nicht inhaltlich selbst getroffen worden sind.(Rn.22) (Rn.30)
Entscheidungsdatum: 2016-01-19
Aktenzeichen: 2 K 954/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:0119.2K954.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 7 BBG, § 48 BHO, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG
Altersgrenzen für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn bedürfen auch auf Bundesebene einer gesetzlichen Grundlage.(Rn.28)
§ 48 BHO reicht als gesetzliche Grundlage nicht aus, da in dieser Bestimmung die wesentlichen Entscheidungen zu einer Altersgrenze nicht inhaltlich selbst getroffen worden sind.(Rn.22) (Rn.30)
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