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6 L 1357/16•Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2016-10-11, 6 L 1357/16
6 L 1357/16Verwaltungsgericht / Chamber 611.10.2016
Der mit der Neuregelung des Ausweisungsrecht zum 01.01.2016 einhergehende Systemwechsel von einer Ermessensausweisung zu einer gebundenen, am Verhältnismäßigkeitsmaßstab zu messenden Abwägungsentscheidung beinhaltet keine neue Beschränkung im Sinne der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80).(Rn.16)
Entscheidungsdatum: 2016-10-11
Aktenzeichen: 6 L 1357/16
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1011.6L1357.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80, Art 13 EWGAssRBes 1/80, Art 14 EWGAssRBes 1/80, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004 ... mehr
Der mit der Neuregelung des Ausweisungsrecht zum 01.01.2016 einhergehende Systemwechsel von einer Ermessensausweisung zu einer gebundenen, am Verhältnismäßigkeitsmaßstab zu messenden Abwägungsentscheidung beinhaltet keine neue Beschränkung im Sinne der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80).(Rn.16)
Zur Abwägung eines Bleibeinteresses aufgrund der Personensorge für fünf Kinder und dem Ausweisungsinteresse aufgrund gewerbsmäßigem Drogenhandel.(Rn.53)
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