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5 L 2382/16•Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2016-11-24, 5 L 2382/16
5 L 2382/16Verwaltungsgericht / 5. Kammer24.11.2016
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Umschlagen, Sortieren und Zerkleinern von gemischten gewerblichen Siedlungsabfall umfasst nicht die Annahme, Zwischenlagerung und Behandlung von Restmüll aus der grauen Tonne.(Rn.34)
Entscheidungsdatum: 2016-11-24
Aktenzeichen: 5 L 2382/16
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1124.5L2382.16.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 20 Abs 2 S 1 BImSchG, § 16 Abs 1 Nr 1 BImSchG
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Umschlagen, Sortieren und Zerkleinern von gemischten gewerblichen Siedlungsabfall umfasst nicht die Annahme, Zwischenlagerung und Behandlung von Restmüll aus der grauen Tonne.(Rn.34)
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