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2 K 406/15•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2016-11-23, 2 K 406/15
2 K 406/15Verwaltungsgericht / 2. Kammer23.11.2016
1. Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Lebensgefahr bei der dienstlichen Verrichtung voraus sowie dass sich der Beamte dieser Gefahr bewusst ausgesetzt hat.(Rn.27) 2. Die Unfallaufnahme auf dem Standstreifen einer Autobahnauffahrt begründet keine besondere Lebensgefahr.(Rn.43)
Entscheidungsdatum: 2016-11-23
Aktenzeichen: 2 K 406/15
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2016:1123.2K406.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 37 Abs 1 BeamtVG, § 51 VwVfG SL
Ein qualifizierter Dienstunfall setzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Lebensgefahr bei der dienstlichen Verrichtung voraus sowie dass sich der Beamte dieser Gefahr bewusst ausgesetzt hat.(Rn.27)
Die Unfallaufnahme auf dem Standstreifen einer Autobahnauffahrt begründet keine besondere Lebensgefahr.(Rn.43)
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