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6 Ca 1440/21•ArbG Magdeburg 6. Kammer, 2022-05-18, 6 Ca 1440/21
6 Ca 1440/21Arbeitsgericht / Chamber 618.05.2022
Der bereicherungsrechtliche Rückzahlungsanspruch hinsichtlich überzahlter Vergütung bezieht sich lediglich auf den Nettobetrag. Der Arbeitgeber ist bei einer Entgeltrückzahlung folglich gehalten, die darauf entfallenden Steuern unmittelbar vom Finanzamt zurückzufordern. Den Arbeitnehmer im Fall der Entgeltrückzahlung nur auf den Nettobetrag haften zu lassen, erscheint interessengerecht.(Rn.12)
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 6 Ca 1440/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGMAG:2022:0518.6CA1440.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 812 BGB, § 814 BGB
Rechtskraft: ja
Der bereicherungsrechtliche Rückzahlungsanspruch hinsichtlich überzahlter Vergütung bezieht sich lediglich auf den Nettobetrag. Der Arbeitgeber ist bei einer Entgeltrückzahlung folglich gehalten, die darauf entfallenden Steuern unmittelbar vom Finanzamt zurückzufordern. Den Arbeitnehmer im Fall der Entgeltrückzahlung nur auf den Nettobetrag haften zu lassen, erscheint interessengerecht.(Rn.12)
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