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L 4 KA 43/17•Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 4. Senat, 2019-06-18, L 4 KA 43/17
L 4 KA 43/17Sozialversicherungsgericht / 4. Abteilung18.06.2019
Die Regelung in Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008 lässt die Abrechnung von Anästhesien auch in den Fällen zu, in denen der Operateur zwar ein anderer Vertragsarzt ist, im konkreten Fall aber nicht über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung vertragsärztlich abrechnet. (Rn.48)
Entscheidungsdatum: 2019-06-18
Aktenzeichen: L 4 KA 43/17
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 87 Abs 1 SGB 5, Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008, Abschn 31.2 EBM-Ä 2008
Die Regelung in Abschn 31.5.3 EBM-Ä 2008 lässt die Abrechnung von Anästhesien auch in den Fällen zu, in denen der Operateur zwar ein anderer Vertragsarzt ist, im konkreten Fall aber nicht über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung vertragsärztlich abrechnet. (Rn.48)
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