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17 O 242/11•LG Kiel 17. Zivilkammer, 2016-10-27, 17 O 242/11
17 O 242/11Kantonsgericht27.10.2016
Die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung in Form der Anordnung eines Zwangsgeldes liegen vor, wenn die gemäß rechtskräftigem Urteil vorzunehmende Auskunft nur unvollständig erteilt wird und auch keine Aufgliederung der Ausgabenposten erfolgt, obwohl die Schuldnerin hierzu gemäß Urteil verpflichtet ist.(Rn.3) (Rn.8) (Rn.9)
Entscheidungsdatum: 2016-10-27
Aktenzeichen: 17 O 242/11
ECLI: ECLI:DE:LGKIEL:2016:1027.17O242.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung in Form der Anordnung eines Zwangsgeldes liegen vor, wenn die gemäß rechtskräftigem Urteil vorzunehmende Auskunft nur unvollständig erteilt wird und auch keine Aufgliederung der Ausgabenposten erfolgt, obwohl die Schuldnerin hierzu gemäß Urteil verpflichtet ist.(Rn.3) (Rn.8) (Rn.9)
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