ECLI:EU:C:2007:446•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks - Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren.#Rechtssache C-399/05.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks - Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren.#Rechtssache C-399/05.
ECLI:EU:C:2007:446Eu Chamb 03 C18.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) – Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von zwei Gesellschaften, die weder die Bedingungen der Ausschreibung noch diejenigen des Lastenhefts erfüllen – Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks in Lavrio
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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