ECLI:EU:T:2011:671•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Groupe Gascogne SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Obergrenze von 10 % des Umsatzes - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-72/06.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Groupe Gascogne SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Obergrenze von 10 % des Umsatzes - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-72/06.
ECLI:EU:T:2011:671Eu Chamb 04 T16.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Groupe Gascogne SA trägt die Kosten.
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