ECLI:EU:T:2011:106•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde Umstände.#Rechtssache T-375/06.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Viega GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - Geldbußen - Maßgeblicher Umsatz - Mildernde Umstände.#Rechtssache T-375/06.
ECLI:EU:T:2011:106Eu Chamb 08 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit der Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Viega GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
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