ECLI:EU:C:2009:288•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Mai 2009.#Waterford Wedgwood plc gegen Assembled Investments (Proprietary) Ltd und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke WATERFORD STELLENBOSCH - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke WATERFORD - Zurückweisung der Anmeldung durch die Beschwerdekammer.#Rechtssache C-398/07 P.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Mai 2009.#Waterford Wedgwood plc gegen Assembled Investments (Proprietary) Ltd und Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke WATERFORD STELLENBOSCH - Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke WATERFORD - Zurückweisung der Anmeldung durch die Beschwerdekammer.#Rechtssache C-398/07 P.
ECLI:EU:C:2009:288Eu Chamb 05 C07.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. Juni 2007, Assembled Investments (Proprietary)/HABM und Waterford Wedgwood (T‑105/05), mit dem das Gericht die Entscheidung R 240/2004‑1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Dezember 2004 aufgehoben hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „WATERFORD“ für Waren der Klassen 3, 8, 11, 21, 24 und 34 zurückgewiesen hatte, aufgehoben wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Waterford Wedgwood plc trägt die Kosten.
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