ECLI:EU:T:2010:297•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Ausbildungsbeihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird - Erforderlichkeit der Beihilfe - Positive externe Effekte - Begründungspflicht.#Rechtssache T-396/08.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Ausbildungsbeihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird - Erforderlichkeit der Beihilfe - Positive externe Effekte - Begründungspflicht.#Rechtssache T-396/08.
ECLI:EU:T:2010:297Eu Chamb 08 T08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.