ECLI:EU:T:2011:495•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011.#Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke META - Ältere Gemeinschaftsbildmarke METAFORM - Relative Eintragungshindernisse - Ähnlichkeit der Waren und der Zeichen - Ablehnung der Eintragung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) - Verwechslungsgefahr.#Rechtssache T-1/09.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011.#Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke META - Ältere Gemeinschaftsbildmarke METAFORM - Relative Eintragungshindernisse - Ähnlichkeit der Waren und der Zeichen - Ablehnung der Eintragung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) - Verwechslungsgefahr.#Rechtssache T-1/09.
ECLI:EU:T:2011:495Eu Chamb 02 T20.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. November 2008 (Sache R 1152/2006‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Metaform Lucchese SpA und der Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.