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Summarisches Verfahren Auch Vermögensnachteile, die durch eine superprovisorische Verfügung gemäss Art 272 Abs 2 EO entstehen, die nicht durch eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt wurde, können im summarischen Verfahren nach Art 287 Abs 1 EO geltend gemacht werden. | Omnilex