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Kein Anspruch auf weitere Auszahlung von Krankengeld, wenn der Versicherte, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezieht, nach Beendigung desselben unabhängig von einer allenfalls weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit wieder eine Arbeitstätigkeit aufnimmt und aus dieser ein Erwerbseinkommen erzielt. Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Syteme der sozialen Sicherheit (kurz: GVO): Unmittelbare Anwendung im Inland; Anwendungsvorrang gegenüber entgegenstehendem nationalem Recht. | Omnilex