Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden
StF: LGBl. Nr. 68/1993
Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, wird in den nachstehend angeführten Gemeinden ein örtlicher Tourismusverband errichtet.