Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 1993 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden
StF: LGBl. Nr. 99/1993
Gemäß § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, wird in den nachstehend angeführten Gemeinden ein örtlicher Tourismusverband errichtet.