Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Februar 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Jennersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 75/1993
Auf Antrag der Stadtgemeinde Jennersdorf wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Jennersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):