Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Mai 1994 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden
StF: LGBl. Nr. 27/1994
Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, in der Fassung LGBl. Nr. 7/1994, wird in den nachstehend angeführten Gemeinden ein örtlicher Tourismusverband errichtet.