Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 1994 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden
StF: LGBl. Nr. 39/1994
Gemäß § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 7/1994, wird in den nachstehend angeführten Gemeinden ein örtlicher Tourismusverband errichtet.