Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 1995 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden
StF: LGBl. Nr. 22/1995
Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994, wird in den nachstehend angeführten Gemeinden ein örtlicher Tourismusverband errichtet: