Landesverfassungsgesetz vom 28. März 1996 zur Bereinigung der Rechtsvorschriften des Landes Burgenland (Burgenländisches Rechtsbereinigungsgesetz)
StF: LGBl. Nr. 64/1996 (XVI. Gp. RV 845 AB 866)
§ 1 §1
Auf der Stufe von Landesverfassungsgesetzen oder einfachen Landesgesetzen in Geltung stehende Rechtsvorschriften, die vor dem 1.Jänner 1965 in Kraft getreten sind, werden, soweit in §2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1.Juni 1996 aufgehoben. Die Aufhebung umfaßt diese Rechtsvorschriften in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung.
§ 2 §2
Die Bestimmungen des §1 finden keine Anwendung auf. Rechtsvorschriften, die nach dem 31.Dezember 1964 wiederverlautbart wurden;
Rechtsvorschriften, die in der Anlage angeführt sind.