Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Feber 1996 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
StF: LGBl. Nr. 18/1996
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, wird kundgemacht:
§ 1
Auf Grund des Ergebnisses der Ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 1991 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:
Wahlkreis Gebiete Mandate
Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate
Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie
politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 6 Mandate
Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate
Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate
Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate
Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 4 Mandate
Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der jeweils nächsten Ordentlichen oder Außerordentlichen Volkszählung stattfinden.