Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 1997 über die Ausschreibung der Wiederholungswahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Riedlingsdorf (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997)
StF: LGBl. Nr. 70/1997
Auf Grund des § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Riedlingsdorf wird infolge Aufhebung der am 5. Oktober 1997 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und der Wahl des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Riedlingsdorf ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag der Wiederholungswahlen wird der 25. Jänner 1998 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 8. Feber 1998 bestimmt.
§ 3
Als Stichtag für die Wiederholungswahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 22. Juli 1997 aufrecht.