Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Feber 1998 über die Ausschreibung der Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters in den Gemeinden Krensdorf und Sigleß (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 1998)
StF: LGBl. Nr. 22/1998
Auf Grund des § 11 Abs. 3 Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 25, in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 der Gemeindwahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinden Krensdorf und Sigleß werden die Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 26. April 1998 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 17. Mai 1998 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 10. Feber 1998.