Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Weppersdorf und Sieggraben
StF: LGBl. Nr. 68/1999
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Weppersdorf (KG Kalkgruben) und Sieggraben (KG Sieggraben) verläuft vom in der bisherigen Grenze gelegenen Punkt 432 jeweils geradlinig über die Punkte 433, 431, 429, 427, 425, 423, 421, 419, 417, 415, 414, 412, 404, 402, 401, 642, 644, 648, 650, 651, 652 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 653.
§ 2
Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:2880 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östlich von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Anl. 1 Anlage 1
Anl. 2 Anlage 2