20000023•Grenzänderung zwischen Neckenmarkt und Horitschon
20000023Grenzänderung zwischen Neckenmarkt und HoritschonOrdinance01.01.2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neckenmarkt und Horitschon
StF: LGBl. Nr. 4/2000
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neckenmarkt (Katastralgemeinde 33037 Neckenmarkt und Katastralgemeinde 33012 Haschendorf) und Horitschon (Katastralgemeinde 33014 Horitschon und Katastralgemeinde 33061 Unterpetersdorf) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 8260/3 und 8260/4 der Katastralgemeinde Neckenmarkt von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Horitschon eingegliedert werden, sowie die Grundstücke Nr. 2992/2, 2993/2, 2993/3, 2993/4, 2993/5, 2993/6, 2993/7, 2993/8, 2993/9, 2993/10, 2993/11 und 2993/12 der Katastralgemeinde Horitschon von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Neckenmarkt eingegliedert werden; weiters, dass die Grundstücke 657/2 und 657/3 der Katastralgemeinde Haschendorf von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Unterpetersdorf eingegliedert werden, sowie die Grundstücke 469/2 und 478 der Katastralgemeinde Unterpetersdorf von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Haschendorf eingegliedert werden; weiters, dass das Grundstück Nr. 2993/13 der Katastralgemeinde Horitschon von dieser abgetrennt und der Katastralgemeinde Haschendorf eingegliedert wird.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Eisenstadt einzusehen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
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