Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha
StF: LGBl. Nr. 31/2000
Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 18. Juni 2000 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 2. Juli 2000 festgesetzt.