Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden
StF: LGBl. Nr. 43/2000
Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 idF LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:
§ 1 Schutzgebiete
Für die auf den Grundstücken Nr. 1717/145, KG Illmitz und 957, KG Deutsch Ehrensdorf, anerkannten Reinzuchtbelegstellen werden als Schutzgebiete das jeweilige Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.