Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in den Stadtgemeinden Frauenkirchen und Purbach am Neusiedler See
StF: LGBl. Nr. 1/2001
Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Stadtgemeinden Frauenkirchen und Purbach am Neusiedler See wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 25. März 2001 festgesetzt.
(2) Für die Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See wird als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters der 8. April 2001 festgesetzt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 9. Jänner 2001.