20000099•Anordnung einer Volksbefragung
20000099Anordnung einer VolksbefragungOrdinance08.08.2001
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"0060 Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren"
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}Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. August 2001 über die Anordnung einer Volksbefragung in bestimmten Gemeindegebieten betreffend die Erarbeitung eines umfassenden Verkehrs- und Regionalentwicklungskonzepts (Leitprojekts) für die Region Parndorf/Eisenstadt
StF: LGBl. Nr. 27/2001
Aufgrund des § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3, 4 und 5 sowie § 7 des Burgenländischen Volksbefragungsgesetzes, LGBl. Nr. 45/1981, wird verordnet:
Für das Gebiet der Gemeinden Breitenbrunn, Donnerskirchen, Eisenstadt, Jois, Neusiedl am See, Oslip, Parndorf, Purbach am Neusiedler See, Schützen am Gebirge und Winden am See wird aufgrund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Juli 2001 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Volksbefragung angeordnet.
Die Fragestellung der Volksbefragung lautet:
„Für die Region Parndorf/Eisenstadt soll in einem offenen Planungsprozess unter Einbeziehung der betroffenen Bürger/innen und Gemeinden ein umfassendes Verkehrs- und Regionalentwicklungskonzept (Leitprojekt) erarbeitet werden, das konkrete Vorschläge zur Verwirklichung folgender Punkte beinhaltet:
Sind Sie dafür, dass ein solches Verkehrs- und Regionalentwicklungskonzept auf Basis kleinräumiger Umfahrungen (überdeckter Tieflagen etc.) für die Region Parndorf/Eisenstadt in einem offenen Planungsprozess mit Bürgerbeteiligung erarbeitet wird?
JA O NEIN O“
Als Tag der Volksbefragung wird der 30. September 2001 festgesetzt.
Stichtag ist der 7. August 2001.