Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. August 2002 betreffend die Aufhebung des § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Markt Neuhodis über die Pflichten der Besitzer oder Verwahrer von Hunden vom 17. Mai 2002
StF: LGBl. Nr. 96/2002
Auf Grund des § 82 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Burgenländischen Landes-Polizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 35/1986 in der geltenden Fassung wird verordnet:
Art. 1
Der § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Markt Neuhodis über die Pflichten der Besitzer oder Verwahrer von Hunden vom 17. Mai 2002 wird als gesetzwidrig aufgehoben.