Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2003 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf
StF: LGBl. Nr. 24/2003
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 67/2002, wird verordnet:
Art. 1
Der Gemeinde Schattendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.