Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Mai 2004 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz 1992
StF: LGBl. Nr. 39/2004
Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2003, wird verordnet:
Art. 1
In der Gemeinde Mühlgraben wird ein örtlicher Tourismusverband errichtet.