Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Oktober 1991 über die Trennung der Gemeinde Siegendorf im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 90/1991
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Siegendorf im Burgenland wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Siegendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Siegendorf, jenes der neuen Gemeinde Zagersdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Zagersdorf.
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Siegendorf im Burgenland am 12. Juli 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.