Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Oktober 1989 über die Trennung der Marktgemeinde Leithaprodersdorf
StF: LGBl. Nr. 53/1989
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
§ 1 Trennung
Die Marktgemeinde Leithaprodersdorf wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Leithaprodersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Leithaprodersdorf, jenes der neuen Gemeinde Loretto das Gebiet der Katastralgemeinde Loretto und jenes der neuen Gemeinde Stotzing das Gebiet der Katastralgemeinde Stotzing.
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Marktgemeinde Leithaprodersdorf am 30. Juni 1989 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.