Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Oktober 1995 über die Trennung der Gemeinde Schachendorf
StF: LGBl. Nr. 77/1995
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55 wird verordnet:
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Schachendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Schachendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Dürnbach und Schachendorf, jenes der neuen Gemeinde Schandorf das Gebiet der Katastralgemeinde Schandorf.
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Schachendorf am 17. März und 12. Oktober 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.