Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 2004 über die Bildung des Gemeindeverbandes "Abwasserverband Gattendorf/Neudorf"
StF: LGBl. Nr. 64/2004
Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 1986 über die Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden (Bgld. Gemeindeverbandsgesetz), LGBl. Nr. 20/1987, i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Gattendorf und Neudorf über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Gattendorf/Neudorf“ zum Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage zur Klärung aller anfallenden Abwässer aus den Gemeinden Gattendorf und Neudorf, sowie zur Betreuung des Kanalnetzes von Gattendorf und Neudorf inklusive Transportleitung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.