Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Dezember 2004 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
StF: LGBl. Nr. 65/2004
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird kundgemacht:
§ 1
Aufgrund des Ergebnisses der Ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 2001 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:
Wahlkreis Gebiete Mandate
Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate
Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie
politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 7 Mandate
Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate
Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate
Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate
Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 3 Mandate
Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Ordentlichen oder Außerordentlichen Volkszählung stattfinden.