Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Juni 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wulkaprodersdorf
StF: LGBl. Nr. 48/1992
Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Wulkaprodersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft.