Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 1988, betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Mariasdorf
StF: LGBl. Nr. 26/1988
Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Mariasdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.