Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. März 1975 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf
StF: LGBl. Nr. 15/1975
Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.
§ 1
Der Marktgemeinde Oberpullendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.