Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1995 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mönchhof und Halbturn
StF: LGBl. Nr. 83/1995
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 47/1970, 13/1972, 33/1977, 58/1987, 20/1991 und 55/1992 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 10/1966, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mönchhof (KG Mönchhof) und Halbturn (KG Halbturn) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 3893 = (Pkt.Nr. 2744 Halbturn) über die neuen Grenzpunkte 3458, 3576, 3577, 2478, 3158, 2483, 3583, 3582 bis zum unverändert gebliebenen Punkt 3891 = (Pkt.Nr. 2532 Halbturn).
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Planmaßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß - Krüger - System berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Anl. 1 Anlage 1
Anl. 2 Anlage 2