Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juni 1981 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Nikitsch und Großwarasdorf
StF: LGBl. Nr. 23/1981
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Nikitsch (KG. Kroatisch Gerersdorf) und Großwarasdorf (KG. Nebersdorf) im Bereich des Riedes Raidingäcker (KG. Kroatisch Geresdorf) verläuft von dem am rechtsseitigen Ufer des Raidingbaches liegenden Grenzpunkt 3295 geradlinig zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3298 und folgt sodann der bisherigen Gemeindegrenze bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3679. Von dort verläuft die Gemeindegrenze geradlinig über die Grenzpunkte 3680 und 4549 zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3292.
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.