Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juni 1981 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Deutschkreutz und Horitschon
StF: LGBl. Nr. 26/1981
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Deutschkreutz und Horitschon verläuft in den Rieden Bahnäcker (KG. Girm) und Herrschaftsfeld (KG. Unterpetersdorf) vom Grenzpunkt 2770 in südöstlicher Richtung zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2585 und von dort geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 2192.
§ 2
Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.