Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Mai 2006 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Steinbrunn
StF: LGBl. Nr. 22/2006
§ 1
Der Gemeinde Steinbrunn wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2006 in Kraft.