Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Jänner 1999, mit der die Eisenbahnzufahrtsstraße in Nickelsdorf aufgelassen wird
StF: LGBl. Nr. 3/1999
Aufgrund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 i. d.F. des LGBl. Nr. 41 wird verordnet:
§ 1
Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 609 in Nickelsdorf, beginnend von der Budapester Straße B 10, km 73,061, bis zum Bahnhof Nickelsdorf mit einer Länge von 767 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
§ 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 4 des Abschnittes A der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934 betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBI. 1934 II Nr. 3, außer Kraft.