Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. März 2007 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2007)
StF: LGBl. Nr. 48/2007
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LBGl. Nr. 54/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 80/2005, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
§ 1
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 7. Oktober 2007 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. Oktober 2007 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 24. Juli 2007.
§ 4
Diese Wahlausschreibung gilt nicht für die Marktgemeinde Steinberg-Dörfl.