Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juni 2008 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden
StF: LGBl. Nr. 64/2008
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2007, wird verordnet:
Art. 1
In den Gemeinden Parndorf, Tobaj und Großmürbisch wird jeweils ein örtlicher Tourismusverband errichtet.