Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei | Omnilex
20000705•Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
20000705Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen BaupolizeiOrdinance31.12.2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 95/2008
Auf Antrag der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in der Fassung LGBl. Nr. 75/2008, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen; die Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):